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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung bzw. -vereinbarung von
Wissenschaftliche Gesellschaft für Quantenmedizin und Bewusstseinsforschung
, (ZVR: 137893782), Kainisch 79, 8984 Bad Mitterndorf samt Widerrufsbelehrung für Verbraucher

I.        Allgemein

  1. Zwischen dem VERTAGSPARTNER und Wissenschaftliche Gesellschaft für Quantenmedizin und Bewusstseinsforschung, (ZVR: 137893782), mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse Gewerbepark Kainisch 79, 8984 Bad Mitterndorf (nachfolgend „VERKÄUFER“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Geschäftsbedingungen des VERTAGSPARTNERS haben keine Gültigkeit, auch wenn der VERKÄUFER diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, der VERKÄUFER hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom VERKÄUFER jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des VERTAGSPARTNERS aktuellen Fassung.
    1. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der VERTAGSPARTNER mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

II.       Angebot & Vertragsabschluss

  • Alle Angebote des VERKÄUFERs sind bis zu deren Annahme freibleibend.
    • Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mündliche und fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch den VERKÄUFER. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn der VERKÄUFER das schriftliche Angebot des VERTAGSPARTNERS durch firmenmäßige Zeichnung schriftlich (einschließlich auch per Email) bestätigt. Vor diesem Zeitpunkt ist der VERKÄUFER an Angebote nicht gebunden, die dort genannten Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform (wobei die elektronische Schriftform mitumfasst ist). Die Verwendung der Begriffe „Schriftform“, „schriftlich“ oder „firmenmäßige Zeichnung“ bedeutet immer Unterschriftlichkeit (einschließlich elektronischer Willensbekundungen).
    • Als Vereinbarungsgegenstand gilt das jeweils letztgültige Angebot des VERKÄUFERS. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher Bestellung des VERTAGSPARTNERS und dem Angebot von VERKÄUFER ist letzteres maßgeblich.
    • Werden Angebote nach den Angaben des VERTAGSPARTNERS oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt VERKÄUFER keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vom VERKÄUFER vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. Angaben des VERTAGSPARTNERS werden als gültig, die Rechnungslegung und Vertragsabwicklung betreffend, angesehen.
    • Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, mit allen Rechten im Eigentum des VERANSTALTERS. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte, sowie die Vornahme von Änderungen ohne die ausdrückliche Zustimmung des VERKÄUFERS.

III.    Leistungsumfang, Leistungszeitpunkt

  • Der Umfang der vertraglichen vereinbarten Leistung ergibt sich aus den im Angebot des VERKÄUFERS enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sollten sich seitens des VERTRAGSPARTNERS nachträglich Änderungswünsche ergeben, können diese, soweit es möglich ist, noch berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen jedenfalls der schriftlichen Bestätigung durch den VERKÄUFER. Solche Änderungen führen zu einer Anpassung der Preise und der Leistungstermine.
    • Termine und Fristen gelten solange als annähernd vereinbart, bis sie vom VERKÄUFER schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Vertragspartners abhängig, so beginnt die Erfüllungspflicht des VERKÄUFERS nicht, bevor der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
    • Der Vertragspartner trägt zudem den Aufwand, der entsteht, dass Leistungen des VERKÄUFERS infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben vom VERKÄUFER wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
    • Der VERKÄUFER ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienen. Ist der VERTRAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, übernimmt VERKÄUFER keine Haftung für die Auswahl sowie die Bonität der beauftragten Dritter.
    • Der VERTRAGSPARTNER ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrages allenfalls benötigen und zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Angaben auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und gegenüber dem VERKÄUFER zu garantieren, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den vertraglichen Zweck eingesetzt werden können. Der VERTRAGSPARTNER hält dem VERKÄUFER gegenüber daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, schad- und klaglos. Der Vertragspartner hat dem VERKÄUFER sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, Der VERKÄUFER bei der Abwehr von derartigen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der VERKÄUFER ist zudem vom VERTRAGSPARTNER von allen Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sind.

IV.     Preise

  • Alle Preise verstehen sich netto für Brutto, da der Verkäufer ein gemeinnütziger Verein ist, der von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, und schließen zusätzlich, vom Vertragspartner gewünschte Sonderleistungen oder Liefermodalitäten nicht ein; ausgenommen es wird Abweichendes schriftlich vereinbart. Bei Verbrauchern werden jedenfalls zusätzlich Bruttopreise ausgewiesen.
    • Wird ein Pauschalpreis vereinbart, sind darin nur die Leistungen enthalten, auf welcher das Anbot ausdrücklich hinweist. Nebenleistungen, welche nicht explizit im Anbot genannt werden, sind sohin keinesfalls Teil des Pauschalpreises und werden vom VERKÄUFER zusätzlich verrechnet.

V.     Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

  • Alle vom VERKÄUFER gelieferten Materialien und Gegenstände stehen und bleiben im Eigentum des VERKÄUFERS.
    • Alle im Eigentum des VERKÄUFERS stehenden Leistungen (insb. etwa Seminarunterlagen, Zusammenfassungen, Manuskripte), können vom VERKÄUFER jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Der VERTRAGSPARTNER erwirbt durch Zahlung des Entgelts das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck und für einen vereinbarten Zeitraum. Der Umfang des Nutzungsrechtes wird einzelvertraglich bestimmt. Die reine Verwendung des Wortes „Nutzungsrecht“, führt nicht dazu, dass der VERTRAGSPARTNER ein exklusives und uneingeschränktes Recht auf Nutzung erhält, ein solches muss ausdrücklich als solches bezeichnet werden. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen des VERKÄUFERS, setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der vom VERKÄUFER dafür in Rechnung gestellten Entgelte voraus. Nutzt der VERTRAGSPARTNER bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen des VERKÄUFERS, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Die Lizenz besteht nur für die Dauer der vertraglichen Beziehung und in dem für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den VERTRAGSPARTNER erforderlichen Umfang.
    • Dem VERTRAGSPARTNER ist bewusst und erkennt dies ausdrücklich an, dass sämtlichen Leistungen des VERKÄUFERS dem Urheberrechtsschutz gem. UrhG unterliegen.
    • Nutzungsrechte des VERTRAGSPARTNERS sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem VERKÄUFER nicht übertragbar sowie nicht veräußerlich. Sie beinhalten ebenfalls kein Änderungsrecht.
    • Für die Nutzung von Leistungen des VERKÄUFERS, die über den ursprünglich vereinbarten vertraglichen Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die Zustimmung des VERKÄUFERS erforderlich. Dafür steht dem VERKÄUFER und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
    • Der VERTRAGSPARTNER haftet dem VERKÄUFER für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Entgelts, unabhängig vom Verschulden. Darüberhinausgehender Schaden kann vom VERKÄUFER zusätzlich geltend gemacht werden.

VI.    Zusatzbestimmungen betreffend Warenverkauf, Abos, Seminare

  • Nachfolgende Bestimmungen gelten in der jeweiligen Leistungsart zusätzlich zu allen anderen Bestimmungen.
    • Betreffend Warenverkauf
      • Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit.
      • Der VERKÄUFER nimmt Aufträge per Internet-Onlineshop von Montag bis Samstag (ausgenommen Feiertage) von 08:00 bis 18:00 jeweils für den nächsten Werktag VERTRAGSPARTNER übermittelt dem Vertragspartner eine schriftliche (einschließlich E-Mail) Bestellbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten.
      • Bei Selbstabholung (Download online) der Ware durch den VERTAGSPARTNER gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe auf diesen über.
  • Betreffend SeminareVeranstaltungen, Seminare können – soweit entsprechend angeboten – Online besucht werden. Handelt es sich um eine Präsenzveranstaltung, kann diese auch online besucht werden, sollte dies Möglichkeit angeboten werden. Eine online durchgeführte Veranstaltung gilt in jedem Fall als erbrachte Leistung des VERKÄUFERS.Erst die vollständige Bezahlung berechtigt zur Seminarteilnahme und kann erst bei dieser sowie bei Vorliegen ausreichender Anmeldungen das Zustandekommen des Seminars bzw. der Besuch desselben garantiert werden. Sollte die Mindestteilnehmeranzahl unterschritten werden, findet das Seminar nicht statt.Unterbleibt die Leistungserfüllung zum vereinbarten Termin aus Gründen, die der VERKÄUFER zu verantworten hat (dh. seiner Sphäre zuzurechnen sind), wird der VERKÄUFER einen neuen Termin innerhalb eines Jahres – gerechnet vom ursprünglich vereinbarten Tag – vereinbaren.Der VERTRAGSPARTNER hat vor der Aktivität selbst dafür Sorge zu tragen, dass er oder ihm zuzurechnende Personen – bei Präsenzveranstaltungen – keine bedeutsamen Gegenstände (Handy, Geldbeutel, Kleingeld, lose Halsketten, usw.) bei sich hat, die verloren gehen könnten. Der VERKÄUFER übernimmt keine Haftung für mögliche verlorene Genstände während der Aktivität.Anweisungen durch den Veranstaltungsleiter: Der VERTRAGSPARTNER hat den Anweisungen des Veranstaltungsleiter Folge zu leisten. Sollte sich der Teilnehmer den (Sicherheits)Anweisungen widersetzen, hat der VERKÄUFER das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall ist dem VERTRAGSPARTNER auch nichts zu refundieren.

VII.   Verrechnung, Zahlung

  • Die Zahlung des Preises hat innerhalb der vereinbarten Frist an den VERKÄUFER zu erfolgen. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarungen sind Rechnungen sofort bei Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Erst die vollständige Bezahlung berechtigt zum Erhalt bzw. zur Nutzung des bestellten Produkts bzw. Dienstleistung. Alle vom VERKÄUFER gelieferten Waren (insb. immaterielle Waren) bleiben im Eigentum des VERKÄUFERS, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird hinsichtlich Verrechnung nichts anderweitiges vertraglich vereinbart, erfolgt die Verrechnung durch den VERKÄUFER nach angefallenen Stundensätzen bzw. nach Listenpreisen des VERKÄUFERS.
    • Der VERKÄUFER ist berechtigt, Anzahlungen seitens des VERTRAGSPARTNERS zu verlangen sowie eine Zwischenabrechnung durchzuführen.
    • Ist der VERTRAGSPARTNER mit der Zahlung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, so kann der VERKÄUFER die Erfüllung seiner eigenen Leistungsverpflichtungen
      • bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben;
      • eine dem Verzug des VERTRAGSPARTNERS entsprechende angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen;
      • den ganzen oder noch offenen Leistungspreis sofort fällig stellen (Terminverlust), und
      • bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie
      • vom Vertragspartner die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren.
    • Bei Zahlungsverzug werden 9,2 % p.a. an Verzugszinsen fällig. Es ist dem VERKÄUFER möglich, einen pauschalierten Betrag von zumindest EUR 48,- an außergerichtlichen Mahnkosten zu verrechnen. Sollte der tatsächliche Aufwand über diesem Betrag liegen, ist es dem VERKÄUFER gestattet einen höheren Betrag an Mahnkosten zu verrechnen.
    • Für den Fall, dass zur Betreibung einer aus dieser Vereinbarung erfließenden Forderung anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, erklärt der VERTRAGSPARTNER bereits jetzt vorprozessuale Betreibungskosten zu übernehmen, die dem VERKÄUFER entstehen, selbst wenn diese vom gerichtlichen Kostenersatz des Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) umfasst sein sollten. Betreibungskosten sind im Falle der gerichtlichen Geltendmachung als Nebenforderungen geltend zu machen und unterliegen dem anwaltlichen Vorzugspfandrecht des § 19a RAO.
    • Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens des VERKÄUFERS anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

VIII.  Aufrechnung

  • Der VERTAGSPARTNER wird nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

IX.     Lieferung und Übergabe

  • Die Lieferung-/Leistungserbringung erfolgt zum vereinbarten Liefer-/Leistungstermin an die bzw. an der vom VERTAGSPARTNER angegebene Adresse. Der VERKÄUFER übernimmt jedoch keine Haftung für Leistungsverzögerungen, die sich aus höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen o.Ä. ergeben.
    • Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom VERKÄUFER schriftlich zu bestätigen.
    • Verzögert sich die Lieferung/Leistung des VERKÄUFER aus Gründen, die der VERKÄUFER nicht zu vertreten hat, wie z.B., Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. DER VERKÄUFER wird in solchen Fällen den Vertragspartner unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Vertragspartner vom VERKÄUFER ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch den VERKÄUFER vor, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    • Wenn eine Veranstaltung/Seminar aufgrund der COVID-19-Pandemie entfallen ist und der VERKÄUFER deshalb einem Besucher oder Teilnehmer den Eintritts- oder Teilnahmepreis oder ein vergleichbares Entgelt zurückzuzahlen hat, kann der VERKÄUFER dem Besucher oder Teilnehmer anstelle der Rückzahlung einen Gutschein über den zu erstattenden Betrag übergeben. Gleiches gilt im Fall der Rückzahlungspflicht des Betreibers einer Kunst- oder Kultureinrichtung, wenn diese aufgrund der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021 geschlossen wurde. Auf die Bestimmungen des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG wird idgF hingewiesen.
    • Kann der VERKÄUFER dem VERTRAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt gemäß 9.3. anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in 9.3. genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch den VERKÄUFER nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist der VERKÄUFER berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der VERTRAGSPARTNER vom Vertrag zurücktreten.
    • Die Zustellung der Ware oder Dienstleistung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des VERTAGSPARTNERS. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für unsachgemäße Lagerung oder Verwahrung durch den VERTAGSPARTNER in seinem Empfangsbereich oder Ort, übernimmt der VERKÄUFER keine Haftung.
    • Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen.
    • Nach Übernahme der Leistung gehen alle Risiken und die Kosten einer Lagerung zu Lasten des VERTAGSPARTNERS. Dies gilt auch im Falle der Teillieferung.
    • Im Fall der Nichtannahme von bestellter und vertragsgemäßer Ware/Dienstleistung, ist der VERKÄUFER berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie zB. frustrierte Transportkosten, zu verlangen.
    • Bei teilbaren Leistungen hat der VERTRAGSPARTNER kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare bzw. erbringbarer Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den VERTRAGSPARTNER verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von 9.6.) nachgeliefert werden können, ist der VERTRAGSPARTNER nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

X.       Vertragsende, Rücktrittsrechte & Storno

  1. Bei einmaligen Leistungen (Projekten, Beratung) endet der Vertrag grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung (mit Abschluss des Projekts). Wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses werden je nach Vereinbarung befristet oder unbefristet mit monatlicher Kündbarkeit erbracht.
  1. Kündigung durch den VERKÄUFER: Diese ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen; dies ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Bei einer solchen Auflösung gelten sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte, egal welcher Art, als verfallen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der VERTRAGSPARTNER zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
    1. die zugesagte Leistung aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. insbesondere einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, einer Seuche/Pandemie, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen) nicht eingehalten werden, kann der VERKÄUFER dem VERTAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt anbieten, oder auch der neue Liefer-/Leistungstermin wegen Unmöglichkeit der Leistung zum vereinbarten Termin aus durch den VERKÄUFER nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden kann, ist der VERKÄUFER berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten;
    1. der VERTRAGSPARTNER fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
    1. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des VERTRAGSPARTNERS bestehen und dieser auf Begehren des VERKÄUFERS weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des VERKÄUFERS eine taugliche Sicherheit leistet;
    1. sich die Vertragsgrundlage während der Ausführung wesentlich ändert.
  1. , hat der VERTAGSPARTNER dann kein Rücktrittsrecht, wenn der VERKÄUFER noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde; dies auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des VERTAGSPARTNERS sowie einer Bestätigung des VERTAGSPARTNERS über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.
  1. Um ein ihm zustehendes Widerrufsrecht ausüben zu können, muss der VERTAGSPARTNER, de VERKÄUFER mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
    1. Wird der Vertrag widerrufen, hat der VERKÄUFER die vom VERTAGSPARTNER allenfalls bereits erhaltene Anzahlung, unverzüglich, jedenfalls aber spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim VERKÄUFER eingegangen ist, wobei eine Bearbeitungsgebühr von EUR 48,- pro Geschäftsfall einbehalten wird.
    1. Kündigung durch VERTRAGSPARTNER bei wiederkehrenden Leistungen: Wenn dieser die Vereinbarung oder eine auf Basis dieser Vereinbarung zu erbringende Dienstleistung durch schriftliche Erklärung (die „Kündigungserklärung“) mindestens 14 Tage vor Ende der Mindestlaufzeit kündigt, beendet diese Kündigungserklärung diese Vereinbarung bzw. die betreffende Dienstleistung zum Ende der Laufzeit.
    1. Keine Rückerstattung bei wiederkehrenden Leistungen: Der VERTRAGSPARTNER hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits an den VERKÄUFER bezahlte Beträge aus welchem Grund auch immer. Dies gilt nicht bei außerordentlicher Kündigung des VERTRAGSPARTNERS oder bei ordentlicher Kündigung durch den VERKÄUFER. In diesem Fall hat der VERTRAGSPARTNER Anspruch auf Erstattung des verbleibenden, nicht aufgebrauchten, Teils (bezogen auf ganze Einheiten).
    1. Storno betreffend Veranstaltungen und Seminaren
      1. Für Onlineseminare/Veranstaltungen gelten folgende Stornobedingungen: unter 2 Wochen bis 1 Woche vorher: 80% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag. Unter 1 Woche: 100% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag.
      1. Für Seminare/Veranstaltungen mit persönlicher Anwesenheit gelten zudem folgende Stornobedingungen: unter 4 Wochen bis 2 Wochen vorher: 50% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag. Unter 2 Wochen bis 1 Woche vorher: 80% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag. Unter 1 Woche: 100% Stornogebühr vom erlegten Bruttobetrag.
  1. Ist der VERTRAGSPARTNER Verbraucher, kann dieser bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen schriftlich seinen Rücktritt erklären, wobei die Frist frühestens mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages zu laufen beginnt. Der Rücktritt des Vertragspartners bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit ausdrücklich der Schriftform. Auf die im Anhang befindlichen Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechtes wird hingewiesen.

XI.     Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

  1. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, der Dienstleistung, eines allfälligen Erfolges oder Erklärungen durch den VERKÄUFER sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen.
    1. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel dem VERKÄUFER gegenüber unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Darlegung der konkreten Mängel (allgemein gehaltene Rüge reicht nicht aus) und Originalrechnung. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware bzw. Dienstleistung begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung, sofern der VERTRAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist, ansonsten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht zum Regress gegenüber dem VERKÄUFER gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der VERTRAGSPARTNER ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
    1. Handelsübliche oder geringfügige, technisch oder natürlich bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, der Ausrüstung oder des Designs stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen bzw. natürlichen Grenzen hält.
    1. Der VERTRAGSPARTNER haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.
    1. Der VERTAGSPARTNER im Sinne des § 1 UGB hat das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen. Weiter ist ihnen gegenüber die Haftung mit der Höhe des Gesamtpreises für die erbrachte Werkleistung begrenzt. Der VERKÄUFER haftet nicht für (Mangel-) Folgeschäden, sonstige Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden, die Dritte gegenüber dem VERTAGSPARTNER geltend machen.
    1. Der VERKÄUFER haftet nicht für ein Versäumnis oder eine aufgrund einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, einer Seuche/Pandemie, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen oder sonstige Bedingungen, die sich in einer Art und Weise auf die Erzeugung oder Lieferung auswirken, auf die der VERKÄUFER vernünftigerweise keinen Einfluss hat.
    1. VERTAGSPARTNER haftet für die Richtigkeit und Erlaubtheit seiner Angaben bzw. übergebenen Daten und hält den VERKÄUFER schad- und klaglos aus Ansprüchen welcher (Rechts)Natur auch immer, die aus Missachtung dieser Pflicht resultieren. Das gilt auch für Ansprüche Dritter (etwa aufgrund von Urheberrechtsverletzungen).
    1. Sofern ein Abbruch des Vertrages nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des VERKÄUFERS begründet ist, hat der VERTRAGSPARTNER, dem VERKÄUFER darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten, wobei gegenüber Verbrauchern die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der VERTRAGSPARTNER in diesem Fall an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem VERKÄUFER zurückzustellen.

XII.  Allgemeines

  1. Festgehalten wird, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden.
  1. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag werden daher nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und vom anderen Vertragspartner unterfertigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
  1. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, kommen die Parteien überein, die ungültig gewordene Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen oder ideellen Gehalt weitgehend entspricht oder am nächsten kommt. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
  1. Der VERTAGSPARTNER hat den VERKÄUFER über sämtliche Veränderungen der Gegebenheiten bzw. Neuerungen unmittelbar zu informieren. Solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt wurde, ist der VERTAGSPARTNER verpflichtet, Änderungen seiner Wohn-/Geschäftsadresse umgehend dem VERKÄUFER zu melden. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
    1. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über den örtlichen und sachlichen Gerichtsstand; dies mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom I“) besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.
  1. Erfüllungsort sowie Leistungsort ist sowohl für den VERKÄUFER als auch den VERTAGSPARTNER die Geschäftsanschrift des VERKÄUFERS.
  1. Ist der VERTAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, so ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des VERKÄUFERS für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Wenn der VERTAGSPARTNER seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das sachlich zuständige Gericht am Ort des VERKÄUFERS weiterhin zuständig. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, mit Ausnahme von Online-Seminaren, Vorträgen udgl. Diesfalls ist der Erfüllungsort nämlich der Sitz des VERKÄUFERS und damit das dort sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig.

XIII.  Datenschutz

Datenschutzerklärung und -vereinbarung mit Wissenschaftliche Gesellschaft für Quantenmedizin und Bewusstseinsforschung, (ZVR: 137893782), Kainisch 79, 8984 Bad Mitterndorf  (kurz VERKÄUFER)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz, rechtmäßigen Umgang und zur Geheimhaltung personenbezogener Daten, sowie zur Datensicherheit, insbesondere das nationale Datenschutzgesetz (DSG), die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie das Telekommunikationsgesetz (TKG). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem VERKÄUFER und Ihnen, dem VERTAGSPARTNER.

§ 1 Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen im Sinne des DSG

Dr. Ewald Töth, Kainisch 79, 8984 Bad Mitterndorf

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten

Für die Leistungserbringung des VERKÄUFERS, ist es erforderlich, personenbezogene und unternehmensbezogene Daten zu verarbeiten. Sie erteilen hierfür ausdrücklich Ihre Zustimmung. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Bei der Durchführung von Verträgen werden teilweise Auftragsverarbeiter eingesetzt, die jedoch durch datenschutzrechtliche Vereinbarungen und Verträge entsprechend gebunden werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte im Sinne des Adressverkaufes oder Ähnlichem, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sie stimmen zu, dass die im Zuge der Vertragsabwicklung angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen persönlichen Daten, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß, zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kundenpflege sowie Marketingzwecke verwendet.

Folgende Daten werden verwendet:

  • Leistungsart
  • Leistungsumfang

§ 3 Pflichten im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung

Die Nutzung der Website des VERKÄUFERs ist grundsätzlich ohne Angabe von personenbezogenen Daten möglich.

Es werden die jeweils anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2018 („DSG“) einhalten.

Der VERKÄUFER wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte bzw. unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten und gegen den unbeabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Zerstörung bzw. die unbeabsichtigte Beschädigung der personenbezogenen Daten einführen und aufrechterhalten.

Der VERKÄUFER beschäftigt bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur Personen, die sich gegenüber Auftragsverarbeitern zur Verschwiegenheit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Der VERKÄUFER wird die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der Leistung und entsprechend Ihren Weisungen verarbeiten. Ihre Weisungen müssen sich im Rahmen der vom VERKÄUFER zu erbringenden Leistungen bewegen und dürfen keine wesentlichen zusätzlichen Pflichten für den VERKÄUFER begründen. Der VERTAGSPARTNER allein hat sicherzustellen, dass die Weisungen allen anwendbaren Gesetzen entsprechen und keine Verletzung anwendbarer Gesetze durch den VERKÄUFER verursachen.

§ 4 Betroffenen Rechte

Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen (VERKÄUFER) über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO).

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren (Art 77 DSGVO). In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) an akademie@quantenmed.at widerrufen. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht.

Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an Mag. Gottfried Forsthuber wenden.

§ 5 Newsletter

Sie sind mit dem Bezug unseres Newsletters einverstanden. Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse akademie@quantenmed.at. Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem künftigen Newsletter-Versand.

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Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts von Verbrauchern

A. Widerrufsbelehrung

WICHTIG: Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, hat der VERTAGSPARTNER dann kein Rücktrittsrecht, wenn der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde; dies auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des VERTAGSPARTNERS sowie einer Bestätigung des VERTAGSPARTNERS über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss, wobei der Tag des Vertragsabschlusses nicht mitgerechnet wird.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Wissenschaftliche Gesellschaft für Quantenmedizin und Bewusstseinsforschung, (ZVR: 137893782), Kainisch 79, 8984 Bad Mitterndorf mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Treten Sie während der Widerrufsfrist vom Vertrag zurück, nachdem Sie zuvor dessen sofortige Ausführung verlangt und der VERKÄUFER hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat (vgl. § 10 FAGG), haben Sie dem VERKÄUFER gem. § 16 Abs 1 FAGG einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von dem VERKÄUFER bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Der zu zahlende Anteil am vereinbarten Gesamtpreis entspricht sohin jenem Verhältnis, in dem die erbrachte Dienstleistung zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung steht.

B. Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an

Wissenschaftliche Gesellschaft für Quantenmedizin und Bewusstseinsforschung, (ZVR: 137893782), Kainisch 79, 8984 Bad Mitterndorf , akademie@quantenmed.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  1. Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  2. Name des/der Verbraucher(s)
  3. Anschrift des/der Verbraucher(s)
  4. Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  5. Datum

(*) Unzutreffendes streichen.